1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien. Ihr Inhalt ist allein maßgebend. Die Parteien haben sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des vorliegenden Vertrages miteinander getroffen haben, zutreffend und vollständig schriftlich so niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von FassadenExperte ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses Vertrages nicht miteinander getroffen; darüber hinausgehende Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen.
2. Preise
FassadenExperte behält sich vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die FassadenExperte nicht zu vertreten hat, geboten ist. FassadenExperte behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Werbeartikeln; diese können vom Kunden erfragt werden. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote von FassadenExperte sind 30 Tage gültig. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.
3. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, insbesondere haften wir nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten; wir sind jedoch bemüht, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Der Vertragspartner kann die FassadenExperte frühestens 10 Tage nach Überschreitung eines verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen oder unverbindlichen Lieferfrist schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistung auffordern. Mit solch einer Mahnung wird die FassadenExperte in Verzug gesetzt. Ereignisse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe bei der FassadenExperte oder deren Lieferanten und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung die FassadenExperte keinen Einfluss hat, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um 2 Wochen. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seiten der FassadenExperte oder eines ihres Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3.1 Warte- und Reinigungszeiten
Warte-, Anmelde-, Reinigung- und Organisationszeiten werden zusätzlich mit 79,-/Std. berechnet und sind nicht im Preis enthalten.
4. Zahlungen
Neukunden müssen bei Erstaufträgen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Bei Rechnungsänderungen berechnen wir eine Service-Gebühr von 25,-€ dazu zählen Rechnungsadresse, Inhalt, Positionstexte etc.
Bei einer Montageterminverschiebung berechnen wir eine zusätzliche Servicepauschale bis zu 7 Tage zuvor von 25,- € / bis zu 3 Tage zuvor von 50,- € / bei weniger, wie 24 Stunden zuvor berechnen wir die kompletten angebotenen Montagekosten als Ausfallkosten.
Aufträge mit produzierten Folien und Waren älter als 2 Monate werden mit 70% des Auftragswerts berechnet, wenn die Ware produziert ist und es kundenseitig an einem Montagetermin liegt. Die restlichen 30% werden nach Durchführung der Montage berechnet. Alle Preise sind ab Werk, zzgl. Verpackung, Porto, Spedition, Kurier oder sonstigen Leistungen wie Messe- oder Inselzuschläge.
Bei Auftragsstornierungen vor Produktionsstart werden 30% der Auftragssumme fällig. Ist die Ware bereits produziert wird der Warenwert zu 100% und entfallene Montagekosten zu 30% berechnet. Bei Ausfall der Montage kann die produzierte Folie zzgl. Verpackung- und Versandkosten versendet werden.
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchen-üblichem Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.
5. Abweichungen
Die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug sind verbindlich, ebenso unsere Auftragsbestätigung. Das gilt insbesondere für Farben, Rechtsschreibung, Angaben zum Fahrzeug über Radstand, Fenster, Türen- oder Klappen, Dachhöhe, Sensoren etc. Plastikteile können nicht beklebt werden. Bitte auch darauf achten, ob Stoßfänger richtig dargestellt sind. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. Autorenkorrektur, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes) werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber genehmigt, auch wenn keine Benachrichtigung durch den Auftragnehmer erfolgt.
Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung berücksichtigt werden. Ist eine Reklamation zu Recht erfolgt, so ist dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist und unter gleichzeitiger Beistellung der beanstandeten Lieferware und aller Originalunterlagen bzw. Daten Gelegenheit zur Verbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Fehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, sind ausschließlich von diesem zu verantworten. Materialtypische bzw. produktionsbedingte geringe Farbabweichungen bleiben vorbehalten. Vereinzelte Rechtschreibfehler können wir (auch bei sorgfältigem Korrekturlesen) nicht gänzlich ausschließen – sie gelten als unerhebliche Abweichung und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
Produktionsbedingte, geringfügige technische Abweichungen, Unterschiede und Unebenheiten von Acryl, Aluminium und Aluverbund können aufgrund von Toleranzen bei der Produktion und Verarbeitung entstehen und werden nicht als Reklamations- und Beanstandungsgrund anerkannt.
6. Verarbeitung von Folienprodukten
Wir verwenden hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Versiegelung oder Beschichtung, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Gebäude- und Fensterbeklebungen erhalten stets einen mittigen Kreuzschnitt, um Spannungsrisse zu verhindern. Wird die Folie beim Auftraggeber montiert und die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, behalten wir uns vor, den Montagetermin abzubrechen. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 3 Tage, währenddessen die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen darf. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Produktdatenblattes des Folienherstellers.
6.1 Garantie
Generell bieten wir 1 Jahr Garantie auf die Verarbeitung und Veredelung von Folien, bei Digitaldruck im Außenbereich 6 Monate. Für Folien die unsere QM-Audit bestanden haben. Für alle anderen Hersteller übernehmen wir keinerlei Garantien, auch nicht für die Demontage der Folie. Die Haltbarkeitsleistungen der einzelnen Folienprodukten sind den Produktdatenblättern zu entnehmen. Die Produktdatenblätter und Anwendungsbeschreibungen der Hersteller sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Alle Datenblätter sind auf der Hersteller Seite einsehbar.
6.2 Einschränkungen
Einschränkung der Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche der Kunden gegen die FassadenExperte sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte auf Wunsch des Kunden an Stellen geklebt wurde, bei denen FassadenExperte eine Klebekraft ausgeschlossen hat.
6.3 Versiegelte Oberflächen
Lacke mit Nano-oder Keramik-Technologie können nicht beklebt werden. Gegen separaten Aufwand können wir mit speziellen Entfernern versuchen, die Versiegelung abzutragen. Zuvor versiegelte Oberflächen (durch z.B. Nanotechnologie, Keramikvesiegelungen oder Silikone) sind jedoch von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch ist vom Kunden zu prüfen, ob die Oberflächen zur Montage von Folien geeignet ist. Wenn Folie dadurch nicht hält oder nicht mehr ohne Schaden zu entfernen ist, sind Folgekosten an FolienExperte dennoch zu bezahlen bzw. ausgeschlossen.
6.4 Nachproduktion und Ersatz
Bei einer Ausbesserung bzw. teilweisem Tausch der Folierung wird es zu Farbunterschieden kommen. Bei einfarbigen Folierungen kommt das zum einen von Verwitterung der bestehenden Folie als auch von Farbabweichungen der verschiedenen Produktionschargen der Hersteller. Beim Digitaldruck gibt es technisch bedingt bei jedem Druck einen Farbunterschied. Insbesondere bei Grautönen ist dieser deutlich zu sehen.
6.5 Mangelbeseitigung
Liegt ein Mangel vor, liefert der Kunde in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform mit Fotos via Mail oder Video. Soweit ein Mangel im Material vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Soweit ein Mangel, der von uns zu erbringenden Leistungen vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Neuausführung der Leistungen. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Für Mängelrechte des Kunden betreffend gelieferte Materialien und Waren gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an von uns erbrachten Leistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung durch den Kunden.
7. Unterlagen
Generell gilt: Alle von FassadenExperte präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich gemachten Dokumente (wie z. B. Anbote, Konzepte, grafische Entwürfe und dgl.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung von eigenen Entwürfen verbleiben ohne Einschränkung bei FassadenExperte. Der Auftraggeber haftet für die werbe-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Inhalte und dgl. und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Leistungsschutzrechten und dgl. schad- und klaglos zu halten. Für Aufträge im Bereich Kreation/Gestaltung gilt darüber hinaus: Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Fehlt eine solche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Nutzungsrecht wie folgt ein:
Mit der vertragsgemäßen Zahlung des Honorars erwirkt der Auftraggeber das Recht, die Leistungen für den vorgesehenen Werbezweck und Umfang zu nutzen. Für Fremdrechte (Foto, Artikel, Markenlogos, Modelle etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hersteller. Sämtliche anderen Rechte an diesen Arbeiten, und zwar inhaltlich, zeitlich unbeschränkt, einschließlich allfälliger Schutzfristverlängerungen und einschließlich des Rechts, sich als Hersteller zu bezeichnen, sowie alle Rechte an allfällig künftig neu entstehender Nutzungsarten verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eigenen Firmennamen sowie allfällige Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und Druckerzeugnissen in angemessener Form anzubringen.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder aufgrund des Umstands, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten oder Programmteile in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls mit der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt. Im Falle einer Beschädigung übernommener Waren wird nur der Materialwert ersetzt.
8. Datenschutz
Datenschutz: Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.
9. Dokumentation und Werbung
FassadenExperte behält sich das Recht vor, durchgeführte Kunden-Aufträge zu dokumentieren und, sofern nicht anders vereinbart, zu Werbezwecken als Referenz nutzen zu können.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich in 64293 Darmstadt.